25.04.2026/Essay

Die Streichliste

Im Bundeskanzleramt liegt ein 108-seitiges Vorschlagsbuch: Über 70 Kürzungsideen, mindestens 8,6 Milliarden Euro Sparvolumen – gegen Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen, gegen Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, gegen Eingliederungshilfe. Während Gastronomie, Konzerne und Agrardiesel entlastet werden. Was das Papier wirklich verrät – und warum die AfD Sachsen-Anhalt dasselbe Recht offen aushöhlen will.


Über ein 108-seitiges Vorschlagsbuch im Bundeskanzleramt, die UN-Behindertenrechtskonvention, und eine zweite Front in Sachsen-Anhalt.


108 Seiten, die alles sagen

Es gibt Dokumente, die eine Regierung charakterisieren. Nicht, weil sie beschlossen wären. Sondern weil sie gedacht wurden.

Ende März 2026 hat eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen im Bundeskanzleramt ein 108 Seiten langes Papier fertiggestellt. Es trägt den nüchternen Titel „Vorschlagsbuch“. Mehr als 70 Kürzungsideen stehen darin. Das bezifferte Sparvolumen: mindestens 8,6 Milliarden Euro. Knapp zwei Drittel der Vorschläge sind nicht beziffert – das tatsächliche Volumen liegt laut Paritätischem Gesamtverband erheblich höher.

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Die Vorschläge richten sich nicht gegen Konzerne. Sie richten sich gegen Menschen mit Behinderungen und gegen Kinder.

Was konkret verhandelt wird

Der Paritätische hat das Papier öffentlich gemacht. Seine Liste liest sich wie ein Frontalangriff auf den Kern des Sozialstaats.

Die Schulbegleitung für Kinder mit Behinderungen: bis zu drei Milliarden Euro Sparvolumen. Statt individueller Assistenz sollen Poollösungen kommen – ein Betreuer für mehrere Kinder. Der Paritätische nennt dies beim Namen: Diese Pool-Lösung sei bislang nur als „rechtswidrige Sparpraxis in einzelnen Kommunen“ bekannt.

Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: eine Milliarde Euro. Nur noch für Kinder unter 13, nur noch für maximal 72 Monate. Betroffen sind über 850.000 Kinder, die darauf angewiesen sind, weil der andere Elternteil nicht zahlt.

Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen: soll eingeschränkt werden. Die Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe: soll abgeschafft werden. Die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder – das zentrale Modernisierungsversprechen der letzten Jahre – soll rückabgewickelt werden.

Der Paritätische formuliert es so: Die Logik sei durchgängig dieselbe. Teure individuelle Hilfen sollen durch billigere kollektive Angebote ersetzt werden – egal ob diese Angebote überhaupt existieren oder den Bedarf decken können. Das Einsparpotenzial wird beziffert. Die Folgekosten nicht.

Die Freie Wohlfahrtspflege wurde in die Arbeitsgruppe nicht eingebunden. Also jene Organisationen, die tatsächlich wissen, wie Schulbegleitung funktioniert, wie Unterhaltsvorschuss ankommt, wie Eingliederungshilfe wirkt.

So simpel ist es nicht

Jetzt kommt das Argument, das die Regierung mitgeliefert hat: Die Kommunen ächzen unter den Lasten. Die Ausgaben steigen seit Jahren. Irgendwo müssen Einsparungen möglich sein. „Effizienter Ressourceneinsatz“, so die Sprache des Papiers.

So simpel ist es nicht.

Erstens: Die Ausgaben steigen aus sehr konkreten Gründen. Zwischen 2006 und 2023 waren mindestens 43 Prozent des nominalen Ausgabenanstiegs in der Kinder- und Jugendhilfe auf inflationsbedingte Lohnsteigerungen, den Ausbau ambulanter statt stationärer Hilfen und die Aufnahme geflüchteter Kinder zurückzuführen. Anders gesagt: Das System wurde nicht teurer, weil es verschwendet. Es wurde teurer, weil es mehr Menschen erreicht und bessere Qualität liefert.

Zweitens: Die Einspareffekte sind Scheinrechnungen. Wer die Schulbegleitung streicht und stattdessen drei Milliarden Euro in den Aufbau kollektiver Strukturen stecken muss – erreicht keine Einsparung. Er schiebt die Kosten um. Der Paritätische hält fest: „Die eingesparten drei Milliarden Euro würden im Aufbau analoger Strukturen aufgehen.“

Drittens: Die Vorschläge verstoßen nach Einschätzung der Wohlfahrtsverbände gegen die UN-Kinderrechtskonvention und die UN-Behindertenrechtskonvention. Deutschland hat beide unterzeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung von 2019 zum Sanktionsrecht klargemacht: Der Gesetzgeber hat engere Grenzen, als viele Politiker glauben. Juso-Chef Philipp Türmer nennt es beim Namen: „Mit den angekündigten massiven Ausweitungen der Leistungskürzungen steuert die Koalition sehenden Auges auf eine Klatsche vor dem Verfassungsgericht zu.“

Für wen ist Geld da?

Die Frage ist nicht, ob der Staat sparen muss. Die Frage ist, wo.

Dasselbe Kanzleramt, das 108 Seiten gegen Kinder und Menschen mit Behinderungen hat, hat im Bundeshaushalt 2026 folgende Prioritäten gesetzt:

Die Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt von 19 auf 7 Prozent. Entlastungsvolumen: 3,6 Milliarden Euro pro Jahr. Exakt die Größenordnung, um die bei der Schulbegleitung diskutiert wird.

Die Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften sinkt ab 2028 schrittweise von 15 auf 10 Prozent. Die Unternehmenssteuerlast sinkt von knapp 30 auf knapp 25 Prozent. Das ist die größte Unternehmenssteuerreform seit fünfzehn Jahren.

Die Stromsteuer für rund 600.000 produzierende Unternehmen wird dauerhaft auf EU-Mindestniveau gesenkt. Kosten für den Bund: 1,5 Milliarden Euro 2026, 3 Milliarden Euro ab 2027. Für Privathaushalte: keine Senkung.

Die Agrardiesel-Rückvergütung wurde vollständig wiedereingeführt. Dauerhaft.

Das ist keine Sparpolitik. Das ist Umverteilung. Von Kindern mit Behinderungen zu Gastronomiekonzernen. Von Alleinerziehenden zu Dax-Firmen. Von der Eingliederungshilfe zu Dieselfahrzeugen in der Landwirtschaft.

Der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen und das IMK der Hans-Böckler-Stiftung haben den Gegenentwurf vorgelegt: Progressive Besteuerung von Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben. Stromsteuer für Privathaushalte statt Erhöhung der Pendlerpauschale. Vermögensabgabe für das oberste Prozent. Keine einzige dieser Ideen taucht im „Vorschlagsbuch“ auf. Gespart wird unten.

Die rhetorische Anatomie der Streichliste

Das Dokument ist instruktiv, weil es die Logik zeigt, mit der Kürzungen legitimiert werden.

Erstens: Die Zielgruppe wird unsichtbar. Das Papier spricht von „effizientem Ressourceneinsatz“, nicht von autistischen Kindern, die ihre Schulbegleitung verlieren. Es spricht von „Infrastrukturangeboten statt Einzelfallhilfen“ – nicht von Eltern, die schon jetzt kämpfen, damit ihr Kind in der Schule bleiben kann.

Zweitens: Die Alternative wird nicht benannt. Nirgendwo im Papier steht: Wir könnten auch die Körperschaftsteuer bei 15 Prozent belassen. Oder wir könnten die Agrardiesel-Rückvergütung abschaffen. Oder wir könnten eine Finanztransaktionssteuer einführen. Diese Optionen wurden gar nicht erst aufgeschrieben.

Drittens: Die Opfer werden instrumentalisiert. Das Argument lautet: Wir schützen die Kommunen. Nur: Die Kommunen haben diese Vorschläge mitverfasst, weil sie selbst die Rechnung tragen sollen. Wer den Bund entlastet, belastet die Länder. Wer die Länder entlastet, belastet die Kommunen. Wer die Kommunen entlastet, schiebt die Kosten auf Familien mit behinderten Kindern. Die Umverteilung läuft konsequent nach unten.

Eine zweite Front

Während die Streichliste im Bundeskanzleramt erst verhandelt wird, ist sie in einem Bundesland längst Wahlprogramm.

Die AfD Sachsen-Anhalt tritt am 6. September 2026 mit einem Programm zur Landtagswahl an, das den Schritt vom verschleierten Sparvorschlag zum offenen Aussortieren macht. Wörtlich heißt es im Bildungskapitel, behinderte Kinder „lähmen den Unterrichtsfortgang“. Inklusion sei ein „Experiment“. Das volle Zitat: „Die behinderten Kinder erhalten nicht die Aufmerksamkeit, die sie benötigen, finden unter ihren Mitschülern keinen Anschluss, lähmen den Unterrichtsfortgang und bleiben hinter ihren Möglichkeiten zurück.“ Jedes Negative – an das Kind geheftet. Nicht an fehlendes Personal. Nicht an fehlende Schulbegleitung. An das Kind selbst.

5.350 Kinder mit Behinderung gehen heute in Sachsen-Anhalt auf eine Regelschule. Sechsjährige mit Downsyndrom, Schülerinnen im Rollstuhl, Schüler mit Autismus. Sie alle sollen zurück in Förderschulen, wo bereits 12.606 Kinder lernen – der höchste Anteil bundesweit. Bremen unterrichtet im Vergleich neun von zehn Kindern mit Förderbedarf in Regelklassen. Nicht weil dort weniger Förderbedarf existiert. Weil dort mehr Personal vorhanden ist.

Die Anlässe sind verschieden. Im Bundeskanzleramt geht es um Sparvolumen. Im AfD-Programm geht es um eine Vorstellung davon, wer in eine Regelklasse gehört und wer nicht. Aber das Ergebnis wäre derselbe Konventionsbruch. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 unterzeichnet und der Bundestag ratifiziert hat, schützt das Recht auf inklusive Bildung. Sie unterscheidet nicht zwischen einer Reform aus haushaltspolitischen Gründen und einer Reform aus ideologischen Gründen.

Was die Streichliste im Bund anbahnt, schreibt die AfD in Sachsen-Anhalt aus. Verschleiert auf der einen Seite, offen auf der anderen. Es lohnt sich, beide Bewegungen zusammen zu betrachten. Sie zielen auf dasselbe Recht – aus zwei Richtungen. Wer als Bundespartei eine Streichliste verfasst, die nach Einschätzung der Wohlfahrtsverbände dieselbe Konvention verletzt, die das AfD-Landesprogramm offen aushöhlen will, sollte sich gut überlegen, mit welchem Argument er die rote Linie noch einhalten will.

Was jetzt folgt

Die Bundesregierung plant die Gesetzesentwürfe für die zweite Jahreshälfte 2026. Das Zweite Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe steht für 2028 im Plan – mit Einsparungen von zunächst 200 Millionen Euro jährlich, die laut Gesetzentwurf ab 2036 auf über 2,7 Milliarden Euro pro Jahr wachsen sollen. Was heute als „Vorschlagsbuch“ diskutiert wird, ist die Generalprobe.

Drei Dinge sind jetzt notwendig.

Die Wohlfahrtsverbände müssen ein gemeinsames, öffentliches Forum schaffen – mit konkreten Fällen, mit Gesichtern, mit Zahlen. Der Paritätische, die Diakonie, die AWO, die Caritas, der Sozialverband VdK sprechen bereits. Aber ihre Stimmen müssen lauter werden als die Sprache des Papiers.

Die Opposition muss die Alternative benennen. Nicht als Abwehrreflex, sondern als Haushaltsalternative. Wenn 8,6 Milliarden Euro fehlen, dann lassen sich 8,6 Milliarden Euro woanders aufbringen. Ein abgeschwächtes Unternehmenssteuergeschenk. Eine Vermögensabgabe. Eine Finanztransaktionssteuer. Die Rechnungen existieren.

Und alle, die wählen, müssen sich eine einzige Frage stellen: Für wen ist Geld da?

Das „Vorschlagsbuch“ beantwortet sie unfreiwillig präzise. Für Restaurants, Agrarbetriebe und Kapitalgesellschaften. Für Kinder mit Behinderungen, Alleinerziehende und junge Erwachsene in der Jugendhilfe – nicht.

108 Seiten, die alles sagen.


Quellen

Streichliste / Kanzleramts-Vorschlagsbuch

  • Spiegel: Kanzleramt sammelt Sparvorschläge für Behinderten- und Jugendhilfe (16.04.2026)
  • Tagesspiegel: Verband und Grüne befürchten Kürzungen (16.04.2026)
  • Paritätischer Gesamtverband: „Drohender Kahlschlag im Sozialen“ (PDF, 16.04.2026)
  • Diakonie: „Streichliste der Koalition spielt mit dem sozialen Frieden“ (17.04.2026)
  • AWO: Scharfe Kritik an Sparplänen für Jugend- und Behindertenhilfe (17.04.2026)
  • AOK-Bundesverband: Reform der Kinder- und Jugendhilfe (2026)

Bundeshaushalt 2026 und Steuerentlastungen

  • Bundesfinanzministerium: Steuerliche Änderungen 2026
  • Bundesregierung: „Aus Wirtschaft wieder Wachstum machen“ (2026)
  • Hans-Böckler-Stiftung / IMK: Ausblick Wirtschaftspolitik 2026

UN-Konventionen und Verfassungsrecht

  • Deutsches Institut für Menschenrechte: UN-Behindertenrechtskonvention, Ratifizierung Deutschland 2009
  • Bundesverfassungsgericht: Sanktionsrecht-Entscheidung 2019

AfD-Programm Sachsen-Anhalt

  • AfD-Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt 2026 (Entwurf, 23.01.2026), via Table Media
  • Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt: Allgemeinbildende Schulen 2024/25 (12.606 Förderschüler)
  • Kultusministerkonferenz / Statistisches Landesamt Bremen: Inklusionsquote, Regelschulanteil

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